Außenpolitik
AUßENPOLITIK

26.08.2008

Erklärung des Außenministeriums der Russischen Föderation über die Anerkennung seitens Russischen Föderation die Unabhängigkeit Südossetiens und Abchasiens, am 26. August 2008

Russland hat die Unabhängigkeit von Südossetien und Abchasien im Bewusstsein seiner Verantwortung für das Überleben ihrer Brüdervölker angesichts des aggressiven chauvinistischen Kurses von Tiflis anerkannt.

Die Grundlage dieses Kurses bildet die 1989 ausgerufene Parole von Swiad Gamsachurdia „Georgien den Georgiern“, die er 1992 umzusetzen versuchte, indem er die autonomen politischen Gebilde auf dem georgischen Territorium abschaffte und der georgischen Armee den Befehl zum Sturm von Suchum und Zchinwal gab, um mit Gewalt diese Gesetzlosigkeit zu stützen. Bereits damals kam es in Südossetien zu einem Genozid. Osseten wurden getötet und massenhaft vertrieben.

Dank der aufopfernden Aktivitäten der gegen den Aggressor auftretenden Völker und der Bemühungen Russlands konnte dem Blutvergießen Einhalt geboten werden. Es wurde ein Abkommen über Waffenstillstand unterzeichnet und Mechanismen zur Friedenswahrung und Überprüfung sämtlicher Aspekte für eine Konfliktregelung ausgearbeitet.

1992 wurden in Südossetien und 1994 in Abchasien Friedenstruppen geschaffen. Man schuf Strukturen zur Stärkung unter Vermittlung Russlands des gegenseitigen Vertrauens, zur Lösung von Aufgaben des sozialen und wirtschaftlichen Wiederaufbaus und von Fragen des politischen Status. Diese Schritte fanden die Unterstützung der UNO und der OSZE, welche sich der Arbeit der entsprechenden Mechanismen anschlossen und ihre Beobachter in die Konfliktzonen entsandten.

Trotz aller Probleme funktionierten die Mechanismen zur Friedenserhaltung und Verhandlungsführung und halfen bei der Annäherung der Positionen und bei der Erzielung von konkreten Übereinkommen.
Die sich real eröffnenden Perspektiven wurden jedoch zunichte gemacht, als Ende 2003 in Georgien Michail Saakaschwili auf „revolutionärem“ Weg die Macht an sich riss und sofort mit der Lösung des südossetischen und des abchasischen Problems durch Gewaltanwendung drohte.

Bereits im Mai 2004 wurden in der Zone des georgisch-ossetischen Konflikts Spezialeinheiten und Einheiten des Innenministeriums Georgiens stationiert. Im August geriet Zchinwal unter Artilleriebeschuss. Es wurde versucht, die Stadt einzunehmen. Unter aktiver Vermittlung Russlands unterzeichneten der Premierminister Georgiens Surab Schwanija und der Führer Südossetiens Eduard Kokojty ein Waffenstillstandsprotokoll und im November 2004 ein Dokument über die Wege zur Normalisierung der Beziehungen auf Grundlage eines etappenweisen Vorgehens.

Nach dem rätselhaften Tod des vernünftig denkenden Staatsmannes Schwanija im Februar 2005 lehnte Saakaschwili alle Übereinkommen kategorisch ab.

Das betraf auch seine Einstellung zur abchasischen Regelung, deren Grundlage das am 14. Mai 1994 in Moskau unterzeichnete Abkommen über einen Waffenstillstand und die Trennung der Konfliktparteien bildete. Gemäß diesem Abkommen wurden in der georgisch-abchasischen Konfliktzone Friedenstruppen zur Friedenssicherung stationiert.  Auch wurde eine UN-Beobachtungsmission für Georgien geschaffen und eine Freundesgruppe des UN-Generalsekretärs  für Georgien eingerichtet.

Als 2006 Saakaschwili unter Verletzung aller Übereinkommen und Lösungen der UNO ein Armeekontingent in die Schlucht Obere Kodory einmarschieren ließ, machte er dadurch den sich im Rahmen der genannten Mechanismen abzeichnenden Fortschritt bezüglich einer Konfliktregelung zunichte, darunter auch die Umsetzung des Abkommens zwischen Wladimir Putin und Eduard Schewardnadse vom März 2003 über die gemeinsame Arbeit zur Flüchtlingsrückführung und die Wiederaufnahme der Eisenbahnverbindung Sotschi – Tiflis.

Saakaschwili ignorierte weiterhin offen die Verpflichtungen und die Abkommen Georgiens im Rahmen der UNO und der OSZE und schuf für Abchasien und Südossetien Marionettenadministrationen, um den Verhandlungsprozess endgültig zu begraben.

Die gesamte Zeit Saakaschwilis an der Macht ist gekennzeichnet durch seinen absoluten Unwillen, Verhandlungsergebnisse zu erzielen, durch ununterbrochene Provokationen und Inszenierungen in den Konfliktzonen, durch Angriffe auf die russischen Friedenstruppen, durch eine herablassende Haltung gegenüber den demokratisch gewählten politischen Führern Abchasiens und Südossetiens.

Seit Ausbruch der Konflikte in Abchasien und Südossetien durch die Schritte von Tiflis Anfang der 1990-er Jahre unternahm Russland alles in seiner Macht stehende, um zu einer Konfliktregelung beizutragen, wobei man von der Anerkennung der territorialen Integrität Georgiens ausging. Russland vertrat eine solche Position trotz der Tatsache, dass bei der Ausrufung der Unabhängigkeit Georgiens das Recht Abchasiens und Südossetiens auf Selbstbestimmung verletzt wurde. Gemäß dem Gesetz der UdSSR „Über die Vorgehensweise bei der Lösung von Fragen im Zusammenhang mit dem Austritt einer Unionsrepublik aus der UdSSR“ hatten autonome politische Gebilde innerhalb von Sowjetrepubliken das Recht auf selbständige Entscheidung in Frage über ihren Verbleib in der Union und ihren staatlichen und rechtlichen Status beim Austritt der betreffenden Republik aus der UdSSR. Georgien hinderte damals Abchasien und Südossetien an der Ausübung dieses Rechts.

Trotzdem verfolgte Russland konsequent seine Linie, übte gewissenhaft seine Friedens- und Vermittlerfunktionen aus, unterstützte das Erreichen von Friedensabkommen und zeigte Standhaftigkeit und Geduld gegenüber  Provokationen. Wir sind von unseren Positionen auch nicht nach der einseitigen Ausrufung der Unabhängigkeit Kosovos abgewichen.

Mit seinem aggressiven Überfall auf Südossetien in der Nacht zum 8. August 2008, der zahlreiche Menschenleben forderte, darunter auch unter den Friedenstruppen und russischen Staatsbürgern, und durch die Vorbereitung einer analogen Aktion gegen Abchasien versetzte Saakaschwili der territorialen Integrität Georgiens den Todesstoß. Durch ständige grobe militärische Gewaltanwendung gegenüber den Völkern, die er in seinem Staat angeblich haben möchte, ließ Saakaschwili diesen keine andere Wahl, als die eigene Sicherheit und das Existenzrecht durch Selbstbestimmung in Form von unabhängigen Staaten zu sichern.

Es ist kaum anzunehmen, dass Saakaschwili nicht verstand, welche Folgen für den georgischen Staat der Versuch einer militärischen Lösung des Südossetien- und Abchasienproblems nach sich ziehen würde. Bereits im Februar 2006 erklärte er in einem Interview: „Ich werde keinen Befehl zur Durchführung einer militärischen Operation erteilen. Ich möchte nicht, dass Menschen umkommen, denn Blut im Kaukasus – das hat Auswirkungen nicht nur für Jahrzehnte sondern für Jahrhunderte.“ Er wusste also, worauf er sich einließ.

In diesem Zusammenhang muss auch die Rolle derjenigen erwähnt werden, die all diese Jahre dem kriegslüsternen Regime Saakaschwilis den Rücken stärkten, ihm unter Umgehung der Vorschriften der OSZE und der EU Angriffswaffen lieferten, ihm davon abrieten, Verpflichtungen zur Nichtanwendung von Gewalt einzugehen und dadurch in ihm ein Gefühl der Unstrafbarkeit zum Durchbruch verhalfen, darunter auch bezüglich seiner autoritären Schritte zur Unterdrückung von Andersdenkenden in Georgien. Wir wissen, dass in bestimmten Phasen die äußeren Beschützer Saakaschwili von unvernünftigen militärischen Abenteuern abzuraten versuchten, aber offensichtlich hat er sich jeglicher Kontrolle entzogen. Es beunruhigt, dass im Zusammenhang mit dieser Aggression nicht alle objektive Schlussfolgerungen ziehen konnten. Die sich abzeichnenden Hoffnungen zur Umsetzung der gemeinsamen Initiative der Präsidenten Russlands und Frankreichs vom 12. August 2008 haben sich schnell verflüchtigt, als Tiflis diese Initiative faktisch ablehnte und die Beschützer Saakaschwilis ihn gewähren ließen. In den USA und einigen europäischen Hauptstädten verspricht man Saakaschwili sogar den Schutz durch die NATO, ruft man zur Neubewaffnung des Regimes in Tiflis auf und beginnt man bereits mit neuen Waffenlieferungen. Das ist eine direkte Aufforderung zu neuen politischen Abenteuern.

Unter Berücksichtigung der Appelle des südossetischen und des abchasischen Volkes, der Parlamente und Präsidenten beider Republiken, der Meinung des russischen Volkes und der Position beider Kammer der Föderalen Versammlung hat der Präsident der Russischen Föderation den Beschluss über die Anerkennung der Unabhängigkeit Südossetiens und Abchasiens und den Abschluss mit ihnen von Verträgen über die Freundschaft, die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand gefasst.

Bei dieser Beschlussfassung hat sich die Russische Seite auf Bestimmungen der UNO-Satzung, der Schlussakte von Helsinki, anderer grundlegender internationaler Abkommen, einschließlich der Deklaration von 1970 über Prinzipien des Völkerrechts hinsichtlich der Freundschaftsbeziehungen zwischen den Staaten gestützt. Es ist zu betonen, dass in Übereinstimmung mit dieser Deklaration jeder Staat auf irgendwelche gewaltsame Handlungen zu verzichten hat, die den anderen Völkern ihr Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit und Unabhängigkeit aberkennen. Außerdem hat jeder Staat in seinen Aktivitäten das Prinzip der Gleichheit und der Selbstbestimmung der Völker zu berücksichtigen sowie Regierungen zu bilden, die das ganze Volk repräsentieren, das auf diesem Territorium wohnt. Es bestehen keine Zweifel, dass das Saakaschwili-Regime diesen hohen von internationaler Gemeinschaft eingeführten Standards in keiner Weise entspricht.

Russland, das aufrichtige Freundschafts- und Sympathiegefühle für das georgische Volk empfindet, ist überzeugt, dass es früh oder spät würdige Staatsführer bekommt, die sich tatsächlich um ihr Land kümmern und mit allen Kaukasusvölkern respektvolle, gleichberechtigte und gutnachbarschaftliche Beziehungen werden entwickeln können. Russland wird bereit, zu dieser Entwicklung auf jede Weise beizutragen.

Inoffizielle Übersetzung

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