PRESSEMITTEILUNGEN
23.07.2010
Kommentar des offiziellen Vertreters des Außenministeriums der Russischen Föderation A.A.Nesterenko im Zusammenhang mit dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes zu dem KosovoHeute hat der Internationale Gerichtshof sein Gutachten auf die Anfrage der VN-Generalversammlung betreffend die Übereinstimmung dem internationalen Recht der am 17. Februar 2008 durch die Vollversammlung des Kosovos angenommenen „Deklaration über die Unabhängigkeitserklärung“ bekannt gegeben. Der Internationale Gerichtshof ist zum Schluss gekommen, dass dieses Dokument mit dem internationalen Recht in keinem Widerspruch steht. Von prinzipieller Bedeutung ist aber, dass der Gerichtshof nur die Deklaration selbst begutachtet hat. Dabei hat er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Frage bezüglich des Rechts des Kosovos auf die einseitige Abspaltung von Serbien im breiteren Sinn kein Gegenstand der Erörterung war. In seinen Schlussfolgerungen nahm der Gerichtshof auch keine Stellung zu den Folgen der Annahme dieses Dokuments, insbesondere dazu, ob der Kosovo ein Staat sei und ob die Anerkennung dieses Gebiets von einigen Ländern rechtsmäßig wäre. Unsere Position bezüglich der Nichtanerkennung der Unabhängigkeit des Kosovos bleibt unverändert. Wir sind der Meinung, dass die Lösung des Kosovo-Problems nur im Wege der Fortsetzung von Verhandlungen zwischen interessierten Seiten auf Grund der Resolution des VN-SR 1244 möglich ist. Diese Resolution, wie auch vom Internationalen Gerichtshof bestätigt, bleibt eine allgemein anerkannte völkerrechtliche Basis der Regelung. Wir unsererseits sind bereit, auch weiterhin zu dieser Regelung aktiv beizutragen. Moskau, am 22. Juli 2010 Presseabteilung der Russischen Botschaft
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