VISA NACH RUSSLAND
Allgemeine Information- Österreichische Staatsangehörige benötigen für Reisen nach Russland ein Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in Wien (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark) oder Salzburg (Salzburg, Tirol, Oberösterreich, Kärnten, Vorarlberg) rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.
- Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel, Meldebestätigung oder Meldezettel) für die Republik Österreich erforderlich, ansonsten muß das Visum im Heimatland beantragt werden. Mediezettel soll aktuel sein (nicht äfter 3 Monate!).
- Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Termin (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise in die RF (außer zweifache und Dauer-Visa).
- Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland, Russland-Mongolei-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
- Die Beantragung ist Montags, Mittwochs und Freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr möglich.
- Ab 1.Juni 2007 werden die per Post zugeschickten Unterlagen nicht entgegengenommen.Wir bitten Sie höflichst Visa entweder persönlich in der Konsularischen Vertretung oder über ein Reisebüro zu beantragen.
Grundsätzlich erforderlich sind: - Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum in den Pass eingeklebt wird). Reisepass soll in der Regel mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten.
- Ein in Blockschrift oder mit Schreibmaschine oder im Computer ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages müssen richtig und vollständig beantwortet sein.
- Ein am Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
Achtung: Für mitreisende Kinder, die keinen eigenen Pass besitzen und amtlich im Riesepass des Elternteils eingetragen sind, ist ein entsprechender Vermerk im Visumantrag erforderlich. - Den Nachweis einer Reisekrankenversicherung (österreichische Socialversicherung e-card wird nicht akzeptiert!).
Als Nachweis der Reisekrankenversicherung werden folgende Unterlagen anerkannt:- ausgefülltes Formular der Versicherungskarte;
- Kopie der Versicherungspolice.
Erhalten: | | | - Formular der Versicherungskarte
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Zusätzlich für Staatsbürger von USA, Grossbritanien und Georgien:
Zusätzlich erforderlich- Für touristische Reisen:
- eine förmliche Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters (Visa-support letter oder Visumbestätigung oder Visabefürwortung) mit Referenznummer;
- ein Voucher des österreichischen bzw. deutschen Reisebüros oder des russischen Reiseveranstalters.
- Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Sport-, Kultur-oder Schüleraustausch:
- eine förmliche Originaleinladung der örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Föderalen Migrationsdienstes (FMS) oder des Außenministeriums
- oder (für Geschäfts- und Dienstreisen) von der Firma unterzeichnete Einladung auf Firmenpapier im Original aus welcher der genaue Reisezweck, die Reisedaten und der Name + Geburtsdatum und Passnummer des eingeladenen Geschäftspartners hervorgehen.
- in Einzelfällen ist eineArbeitsbestätigung des österreichischen Arbeitsgebers, bei Selbstständigen – Firmenbuchauszug und aktueller Steuerbescheid vorzulegen.
- oder (für Studienaufenthalte, Sport-, Kultur- oder Schüleraustausch) eine Originaleinladung der russischen Empfangsorganisation.
- Für Transitreisen:
- Flug-, Bahntickets;
- Folgevisum für das Drittland (bei Bedarf).
- Für (private) Besuchsreisen (enge Verwandte, die Staatsangehörige der Russischen Föderation besuchen):
- eine förmliche Originaleinladung der örtlichen Pass- und Visabehörden des russischen Föderalen Migrationsdienstes (FMS).
- Für (private) Besuchsreisen (enge Verwandte von Bürgern der Europäischen Union, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmäßig wohnhaft sind):
- ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers (die Unterschrift des Gastgebers muß vom Notar beglaubigt sein).
- Bestätigung des Verwandschaftsgrades
- Meldebestätigung des Gastgebers in Rußland
Visaaustellung im Sonderfall- Für österreichische Staatsbürger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwer kranken Verwandten ersten Grades besuchen müssen, darf außerordentlich ein Expressvisum bei der Vorlage des bei einem russischen Arzt beglaubigten Telegrams mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten oder der Kopie der Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Beachten Sie bitte folgendes:- Alle Unterlagen sollen nicht früher als drei Monate und nicht später als 10 Tage vor der Einreise bei der Konsularabteilung eingegangen sein.
- Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu lassen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
- Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.
- Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visaanträge mit falschen Angaben führen zu einem Verbot der Einreise nach Russland.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.
Konsulargebühren für österreichische Staatsbürger (in Euro)
35 EUR (nur für Staatsangehörige der Europäischen Union) – Bearbeitung bis zu 10 Tagen. 70 EUR (nur für Staatsangehörige der Europäischen Union) –im Fall wenn die Frist 3 Tage oder weniger betragen wird (nur in dringenden Fällen). Die Personen, die im Konsulat vorsprechen, werden gebeten, die Bezahlung der Konsulargebühren mit Visa- oder Bankomat-Karten vorzunehmen. Es gibt auch die Möglichkeit die Gebühren mit einem entsprechenden Erlagschein einzuzahlen, der man bei der Einreichung aller Unterlagen im Konsulat bekommt. Achtung: Kopien der Banküberweisungsbelege, Kontoauszüge sowie Computerausdrucke von beleglosen Überweisungen "online banking", die Bankstempel mit "Eingelangt", "Eingegangen", "Selbstüberweisung", "Selbstbezahlung", "Zur Durchführung übernommen", "Auftragsbestätigung", "Überweisungsauftrag" werden nicht anerkannt. Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit: - enge Verwandte — Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder — von Bürgern der Europäischen Union , die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaats rechtmäßig wohnhaft sind;
- Angehörige offizieller Delegationen, die mit an einen Mitgliedstaat, die Europäische Union bzw. die Russische Föderation gerichteter offizieller Einladung an Treffen, Besprechungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen von zwischenstaatlichen Organisationen teilnehmen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaats stattfinden;
- Mitglieder von nationalen und regionalen Regierungen und Parlamenten, von Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten, sofern diese nicht durch dieses Abkommen bereits von der Visumpflicht befreit sind;
- Schüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien– oder Ausbildungszwecken einreisen wollen;
- Behinderte und gegebenenfalls ihre Begleitpersonen;
- Personen, die aus humanitären Gründen, beispielsweise zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, reisen müssen, sowie deren Begleitpersonen und Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen oder einen schwer kranken engen Verwandten besuchen wollen, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen;
- Teilnehmer an internationalen Jugendsportveranstaltungen und deren Begleitpersonal;
- Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten, darunter an Hochschul- und anderen Austauschprogrammen;
- Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerstädten.
| Erhalten: Abkommen zwischen der Europaischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation uber die Erleichterung der Ausstellung von Visa fur Burger der Europaischen Union und für Staatsangehorige der Russischen Föderation. |  |
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